Unserer FAQ-Seite über über unser Hinweisgebersystem gem. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unser System, dass dazu dient, Verstöße und Fehlverhalten zu melden und dabei die Identität der Hinweisgeber zu schützen. Erfahren Sie mehr über Beispiele von fehlverhalten, den Ablauf der Hinweisgebung, den Schutz der Hinweisgeber und die Bedeutung dieses Systems für eine integre Unternehmenskultur.

FAQ

Verwenden Sie das bereitgestellte Formular, um konkrete Verdachtsfälle von bedeutenden Regelverstößen an das Meldesystem zu übermitteln.

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Verdacht auf einen bedeutsamen Regelverstoß genauer zu beschreiben. Für mögliche Rückfragen ist es von großer Bedeutung, Kontaktdaten wie eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer anzugeben. Alle bereitgestellten Informationen werden vertraulich behandelt. Eine anonyme Meldung ist ebenfalls möglich. Für Angelegenheiten außerhalb Deutschlands gelten lokale rechtliche Vorgaben, die vor der Bearbeitung des Hinweises überprüft werden.

Möchten Sie einen Hinweis anonym einreichen so nutzen Sie bitte eine fiktive Email-Adresse und ggfls. Namen. In diesem Fall notieren Sie sich bitte diese Email-Adresse und den Link zu Ihrer Meldung bzw. die Hinweisnummer, um später Ihren Hinweis aufrufen zu können.

Bitte beachten Sie: Falls Ihr Hinweis nicht den vorgegebenen Kriterien entspricht, kann er nach einer gründlichen Prüfung an die entsprechende Fachabteilung (z. B. Personalabteilung oder Unternehmenssicherheit) bei der PTM Präzisionsteile GmbH Meiningen weitergeleitet werden. Auch dort werden Ihre Daten vertraulich behandelt.

Es sei angemerkt, dass aus rechtlichen Gründen im Meldesystem Hinweise ohne ausreichend konkrete Anhaltspunkte nicht weiterverarbeitet werden können.

Dies umfasst Regelverstöße gegen Datenschutzgesetze und Vorschriften zur Sicherung personenbezogener Informationen. Hierzu zählen insbesondere Fälle, in denen eine beträchtliche Menge oder besonders sensible Daten betroffen sind.

Beispiele hierfür sind:

  • Unbefugte Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Missbräuchliche Nutzung von Daten
  • Mangelnder Zugriffsschutz für sensible Informationen

Hierunter fallen Fehler oder Situationen, die rechtzeitig erkannt wurden und daher ohne Konsequenzen blieben.

Dazu gehören:

  • Unsichere Zustände
  • Riskante Handlungen
  • Versteckte Gefahren
  • Potenzielle Risiken
  • Beinaheunfälle
  • Schwachstellen
  • Sicherheitswidriges Verhalten

Dies umfasst Umweltstraftaten und Schäden an der Umwelt.

Beispiele hierfür sind:

  • Unrechtmäßige Entsorgung von Abfällen
  • Unsachgemäßer Umgang mit schädlichen Substanzen
  • Verschmutzung von Gewässern, Boden oder Luft

Hierunter fallen alle Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens.

Beispiele hierfür sind:

  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
  • Zurückhalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterial
  • Persönliche Bereicherung

Ein Interessenkonflikt entsteht, wenn eine Person oder ein Unternehmen in verschiedene Interessen verstrickt ist, die möglicherweise die Motivation oder Entscheidungsfindung beeinflussen. Solche Situationen treten auf, wenn persönliche Interessen eines Mitarbeiters im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und dadurch dem Unternehmen Schaden zufügen.

Dies bezieht sich auf den Verstoß gegen gültige Rechnungslegungsvorschriften und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, die zu einer falschen Darstellung in der finanziellen Berichterstattung des Unternehmens führen. Beispiele hierfür sind: unzulässiges Erstellen oder Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzberichten, Prüfprotokollen usw.

Hierzu zählen Regelverstöße, die einen wirksamen Wettbewerb auf dem Markt behindern oder untergraben. Ein wettbewerbswidriges Verhalten liegt zum Beispiel bei Absprachen oder dem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und ihren Konkurrenten vor.

Dies bezieht sich auf Verletzungen der Arbeitsbedingungen und Menschenrechte.

Beispiele hierfür sind:

  • Diskriminierung
  • Mobbing
  • Ungleichbehandlung
  • Belästigung
  • Respektloses Verhalten
  • Verstöße gegen Arbeitszeitregelungen

Geldwäsche erstreckt sich auf jegliche Aktivitäten, bei denen unrechtmäßig erzielte Einnahmen in den Finanzkreislauf eingebracht und durchgeführt werden, um sie anschließend in scheinbar legitime Transaktionen einzubringen. Das Ziel der Geldwäsche ist, die kriminelle Herkunft der Vermögenswerte zu verschleiern.

Unser Hinweisgebersystem wurde äußerst sorgfältig entwickelt, wobei unsere oberste Priorität stets Ihrem Schutz als Hinweisgeber gilt. Selbst wenn Sie Ihren realen Namen angeben, werden wir Ihre Identität keinesfalls weitergeben! Damit handeln wir im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, die großen Wert auf den Schutz von Hinweisgebern legen. Die Kommunikation erfolgt verschlüsselt und wird nach Abschluss der Untersuchungen aus unserem System, entsprechend der gesetzlichen Grundlagen, gelöscht.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Zurücksetzen von Benutzernamen oder Passwörtern nicht möglich ist. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten vergessen, müssen Sie sich erneut registrieren, sich anmelden und Ihren Hinweis erneut einreichen.

Die Informationspflichten sowie die Datenschutzhinweise entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.